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Alle rechtlichen Fragen zum Fahrradträger

Rechtliche VorschriftenIn unserem Fahrradträger Test haben wir Produkte von mehreren Herstellern auf Herz und Nieren geprüft. Während einige Träger überzeugen konnten, enttäuschten andere Modelle auf ganzer Linie. Doch neben unserem Test gibt es auch Gesetze und Verordnungen, welche beachtet werden müssen, wenn man den Fahrradträger am Auto montieren möchte. Viele wissen nicht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um bedenkenlos die Zweiräder mit in den Urlaub nehmen zu können. Wie schnell darf man überhaupt fahren? Darf das Nummernschild verdeckt sein? Diese und viele weitere Fragen gilt es zu beachten. Besonders in unseren Nachbarländern herrschen nochmals andere Bedingungen als in Deutschland. Es gilt also äußerste Vorsicht, um Strafen zu vermeiden.

Vorschriften DeutschlandDeutschland

Besonders in puncto Nummernschild gibt es oftmals Verwirrung. Dabei ist die Rechtslage in Deutschland recht klar in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert.

Bringt man einen Fahrradträger am hinteren Ende des PKW an, so ist es notwendig ein drittes Nummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen am Fahrradträger anzubringen. So ist gewährleistet, dass Kennzeichen jederzeit sichtbar ist und nicht vom Träger verdeckt werden kann. Eine Abstempelung ist allerdings nicht erforderlich. Nur das Anbringen eines dritten Kennzeichens ist notwendig.

Bei der Höchstgeschwindigkeit gibt es in Deutschland kein Gesetz oder eine Verordnung, welche vorschreibt, wie schnell ich mit einem Fahrradträger fahren darf. In der Regel gibt der Hersteller selbst an, bis zu welchem Tempolimit mit dem Produkt beschleunigt werden sollte. Viele Anbieter setzen das Limit bei 120 km/h. In vielen Praxistests wurde allerdings auch ersichtlich, dass es nicht immer ratsam ist das Tempo voll auszufahren. Vor allem bei Strecken mit Schlaglöchern oder vielen Kurven ist es ratsam etwas langsamer zu fahren. Auch im Falle einer Vollbremsung kann eine zu hohe Geschwindigkeit schwerwiegende Folgen haben.

Wichtig zu wissen ist dennoch, dass der Hersteller die Sicherheit seines Produktes bis zum vorgegebenen Geschwindigkeitslimit garantiert. Für eine Reise in Deutschland sollte somit nichts mehr im Weg stehen!

  • Tempolimit: keines (Herstellervorgabe)
  • Kennzeichen: Drittes Nummernschild ist Pflicht
  • Beleuchtung: Zusätzliche Beleuchtung ist Pflicht

Vorschriften SchweizSchweiz

In der Schweiz sind die Regeln für das Anbringen von Fahrradträgern deutlich strenger. Hier ist es nur erlaubt, Fahrräder zu transportieren, wenn keine Beeinflussung des normalen Straßenverkehrs vorhanden ist.

Im schweizerischen Gesetzbuch (online abrufbar unter www.gesetzt.ch) sind hierzu mehrere wichtige Artikel zu beachten.

So dürfen Kennzeichen oder die Beleuchtung des Fahrzeuges keinesfalls in irgendeiner Weise verdeckt werden. Zudem darf die zusätzliche Fahrradträger nicht breiter sein, als das Fahrzeug selbst. Für Fahrräder gibt es hier eine spezielle Regel: Die Fahrräder dürfen bis zu 20 cm je Seite überstehen, solange zusätzlich das Fahrrad eine Gesamtbreite von 2 Metern nicht überschreitet [1]. So wird vermieden, dass durch Fahrräder, die an den Seiten des Autos herausragen, Gefahren im Straßenverkehr entstehen.

Auch die Sicherung spielt eine wichtige Rolle, denn Fahrräder gelten im Allgemeinen in der Schweiz als Ladung. Diese muss grundsätzlich so gesichert sein, dass nichts herunterfallen kann oder andere Teilnehmer im Straßenverkehr belästigt. Kommt es zu einem Unfall in Folge einer falschen Sicherung, so muss der Fahrer des PKW selbst für den Schaden aufkommen. Allein dieser Aspekt sollte Urlauber dazu anhalten, besser einen Blick zu viel als zu wenig auf das Fahrzeug zu werfen.

  • Tempolimit für Fahrradträger: keines (Herstellervorgabe)
  • Allgemeines Limit für PkW auf Autobahnen: 120 km/h
  • Kennzeichen: Drittes Nummernschild ist Pflicht
  • Beleuchtung: Zusätzliche Beleuchtung ist Pflicht
  • Beladung: Maximale Breite vom Auto darf je Seite nur um 20 cm überschritten werden (insgesamt max 2 Meter)
  • Sicherung: Die Fahrräder gelten als Ladung und müssen immer gesichert sein

Vorschriften ÖsterreichÖsterreich

Nochmals anders gestaltet sich die Rechtslage im benachbarten Österreich. Zwar muss auch hier ein drittes Kennzeichen am Fahrradträger angebracht werden, um die freie Sicht auf das Nummernschild zu gewährleisten.

Allerdings mit einer Besonderheit. In Österreich spricht man von der roten Kennzeichentafel, welche am Fahrradträger angebracht werden muss. Dies bringt allerdings auch einige Probleme mit sich.

In Nachbarland Ungarn sind Drittkennzeichen beispielsweise verboten. Hier müsste man wiederum das originale Kennzeichen des Fahrzeuges abmontieren und am Träger selbst anbringen. Zwar ist auch in Deutschland die rote Kennzeichentafel verboten, hier wird daher geraten ein identisches drittes Kennzeichen wie die beiden originalen am Auto selbst anfertigen zu lassen (mehr Informationen im Rechtsinformationssystem).

  • Tempolimit: keines (Herstellervorgabe-Produktsuche)
  • Kennzeichen: Drittes Nummernschild ist Pflicht (rote Tafel)
  • Beleuchtung: Zusätzliche Beleuchtung ist Pflicht

Achtung auch in anderen Ländern in Europa

In Kroatien sind rote Kennzeichen ebenfalls verboten. Hier dürfen lediglich die Originalkennzeichen montiert sein. Diese müssen frei einsehbar sein. Dies ist bei vielen Fahrradträgern gar nicht so einfach, da am Träger selbst kein weiteres Nummernschild angebracht werden darf. Auch in Slowenien ist dies der Fall was oftmals bei deutschen für Probleme mit der Polizei sorgt.

Besonders wichtig ist, ganz egal in welchem Land, vor allem eines. Weder die Vorrichtung zur Beleuchtung noch das amtliche Kennzeichen dürfen letztlich verdeckt sein. Beachtet man dies und erkundigt sich vor dem nächsten Urlaub etwas genauer über die Vorschriften im Einreiseland, so kann im nächsten Urlaub nichts mehr schief gehen!

Wie ist es mit Warntafeln geregelt?

In Spanien und Italien ist es Pflicht an überstehende Teile, über der im Fahrzeugschein eingetragenen Länge, ein rot-weißes Warnschild in der vorgeschriebenen Größe anzubringen.

Was zu beachten ist:
  • Spanien: drei rote Streifen
  • Italien: fünf rote Streifen
  • In Deutschland ist ebenfalls die Tafel mit fünf Streifen üblich, soweit uns bekannt ist, die andere aber nicht verboten.

Besonders bei Wohnmobil-Heckträgern und Kupplungsträgern aller Art führt diese unterschiedliche Regelung der europäischen Länder hinsichtlich der Warntafeln an der Ladung immer wieder zu Frust. Ändern wird das vorerst nichts, sodass es wir empfehlen bei Reisen nach Italien oder Spanien bzw. auch nur zur Durchreise eine Wendetafel gleich von Anfang an zu beschaffen.

 

 

Weitere Infos:

[1]: Diese Aussage wird in der Fahrradträger-Community eifrig diskutiert. Sie wurde jedoch vom ADAC geprüft und für richtig befunden.


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Kommentare

Ingo Kühn 1. März 2024 um 13:52

Hallo,
Ich bin am überlegen mir einen Fahrradträger komplett selbst zu bauen – natürlich unter Berücksichtigung der Stützlast und der Maße. Beleuchtung, Blinker und Kennzeichen sind ebenfalls vorgesehen. Ist das zulässig ?

Antworten

Marcel 3. März 2024 um 21:21

Hallo,

mir ist keine Regelung bekannt, die gegen einen Selbstbau spricht. Da der Träger aus rechtlicher Sicht als Zuladung gilt und Du die Verantwortung als Fahrer hast, kann ich mir auch schwer vorstellen, dass es verboten ist. Allerdings frage ich mich, wie es bei so einem Selbstbau mit dem Versicherungsschutz aussieht. Ich denke, dass ist in deinem Fall die Unsicherheit, da Du ja kein Prüfzertifikat oder so hast. Daher wäre ich eher Vorsicht und würde diesen Punkt abklären, da im Schadensfall doch schnell hohe Summen zusammen kommen können.

Einfach wird es dein Vorhaben auch technisch nicht, ich sehe schon ein paar Themen, die problematisch werden können:
– Woher bekommt man so eine gute Klemmung für die AHK?
– Auf welche Belastung legst Du den Fahrradträger aus? (Gerade dynamische Belastungen können – zum Beispiel bei Bodenwellen – schon hoch werden)

Falls Du das Projekt umsetzt, lass die Blogleser hier gerne wissen, wie das Ergebnis aussieht.

LG,
Marcel von mein-fahrradträger.de

Antworten

Pfitzner 20. Mai 2023 um 20:57

Muss der Fahrradträger zur Montage auf der Anhängerkuüpplung auch über ein Licht zur Anzeige des Rückwärtsfahrfens verfügen?

Antworten

Marcel 21. Mai 2023 um 22:56

Hallo,

soweit ich informiert bin, ist das Rückfahrlicht am Fahrradträger vorgeschrieben, sobald das entsprechende Lichtsignal vom Zugfahrzeug verdeckt wird. Bei AHK-Fahrradträgern ist das in der Regel der Fall.

Ich hoffe das hilft weiter.

LG,
Marcel von mein-fahrradträger.de

Antworten

Pfitzner 22. Mai 2023 um 11:45

Vielen Dank, Marcel, für die rasche Antwort! Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob ich sie (miss-)verstanden hab; „… Lichtsignal vom Zugfahrzeug verdeckt“ – das Zugfahrzeug ist doch vor und nicht hinter dem Fahrradträger; wie soll es da das Lichtsignal verdecken? — Oder meint es „… Lichtsignal DES Zugfahrzeugs“?

Antworten

Marcel 28. Mai 2023 um 13:07

Hallo,

genau 🙂 ich hätte im schriftdeutschen besser den Genitiv verwendet. Also sollte der Satz dann lauten: „…ist das Rückfahrlicht am Fahrradträger vorgeschrieben, sobald das entsprechende Lichtsignal DES Zugfahrzeugs verdeckt wird.“

Danke für den wichtigen Hinweis.

Als Süddeutscher habe ich mit dem Genitv etwas Schwierigkeit. 😉

LG,
Marcel

Antworten

Stefan 28. März 2023 um 13:25

Hallo,
ich möchte einen Fahrradträger für die AHK mit einer Box kombinieren und finde dabei leider kein passendes Bundle, weil es an einem Kastenwagen mit hinteren Türen verbaut werden soll. Ist so eine Kombi erlaubt, auch wenn der Hersteller des Trägers in seiner ABE nur von Fahrrädern spricht? Natürlich würde ich die Vorschriften zu Beleuchtung, Abmessungen und Gewichten einhalten.

Antworten

Marcel 28. Mai 2023 um 13:31

Hallo,

sorry, dass es nun krankheitsbedingt einige Tage gedauert hat, bis ich mich um diese Frage kümmern konnte. Die Kombination von Box und Fahrradträger ist erlaubt, wird aber nur noch wenigen Herstellern auch angeboten. Eine kleine Übersicht von erhältlichen Gepäckbox für Anhängerkupplungs-Fahrradträger finden Sie in meinem Blogartikel.
Soweit mir bekannt ist, gehen aber bei keinem der Fahrradträger für Gepäckboxen noch die Flügeltüren an einem Transporter auf. Am ehesten vermutlich bei dem Thule Velospace XT3, der für große Heckklappen geeignet ist.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter,
Marcel

Antworten

Joschi 16. Januar 2023 um 20:53

Hallo!

Wir planen im Sommer eine Reise nach Kroatien und würden gerne den Stauraum durch die Leihe eines Thule Backspace XT erweitern.

Die Route führt durch Österreich und Slowenien.
Im Netz habe ich gelesen das bei der Durchfahrt durch Slowenien auf vorhandene Reflektoren geachtet werden muss.
Sind damit die Reflektoren an der Beleuchtungsanlage gemeint,oder müssen noch welche zusätzlich angebracht werden und falls ja,welche Farbe?

Gruß,Joschi

Antworten

Marcel 28. Mai 2023 um 13:41

Hallo Joshi,

sorry, dass es nun krankheitsbedingt einige Tage gedauert hat, bis ich mich um diese Frage kümmern konnte.

Ich weiß natürlich nicht wo Du das gelesen hast, aber ich vermute da geht es um die vorgeschriebenen Warntafeln. Kann das sein?

LG,
Marcel

Antworten

Dirk Schweizer 16. September 2022 um 15:09

Ergänzung zur Schweiz: Anstelle eines dritten Nummernschildes darf auch das hintere Nummernschild des Autos am Fahrradträger angebracht werden. Dritte (rote) Nummernschilder gibt es in der Schweiz erst seit Anfang 2022.

Antworten

Marcel 18. September 2022 um 17:13

Hallo,

danke für den Hinweis. Das hatte ich so noch nicht mitbekommen, dass es da eine Änderung gab.

LG,
Marcel

Antworten

OldenBiker 23. Juni 2022 um 19:20

Daß ein drittes Nummernschild Pflicht ist und Zusatzbeleuchtung sein muss, ist soweit nicht richtig. Es wird nur dann Pflicht, wenn das Nummernschild und Beleuchtung verdeckt werden.

Antworten

Marcel 26. Juni 2022 um 15:32

Hallo,

danke für deine Ergänzung. Das ist formal richtig. In der Praxis ist bei einem Fahrradträger für die Anhängerkupplung – zumindest das Nummernschild – doch in der Regel verdeckt.

Danke und LG,
Marcel

Antworten

Steffen Seiler 10. Juni 2022 um 18:42

Hallo Marcel,
danke für die sehr informative Seite!
Träger für AHK zum Hängen der Räder wie Motez Jupiter 2, Twinnyload easy, Peruzzo Arezzo, Thule Xpress oder HangOn haben alle keine BE für Dtl.
Liegt das an der fehlenden Beleuchtungseinheit und dem fehlenden Kennzeichenhalter und wenn man beides zusätzlich anbringt steht einer Verwendung dieser Trägersystems in Dtl. nichts entgegen?
Danke und Gruß
Steffen

Antworten

Marcel 19. Juni 2022 um 14:49

Hallo Steffen,

das wären zumindest gute Gründe, die gegen eine Verwendung sprechen. Ich kenne aber nicht alle von den genannten Trägern, Du solltest aber evtl. noch prüfen, dass dein Favorit auf die DIN-Kupplungen passen. In den USA zum Beispiel gibt es auch Vierkant-Kupplungen.

Das wäre zumindest die technische Seite, auf der rechtlichen Seite wären das lesbare Kennzeichen inkl. Beleuchtungseinheiten mindestens zu erfüllen. Wie es mit der Stabilität und den Abmaßen bei den genannten Modellen aussieht kann ich Dir aber leider nicht sagen. Da sollte der Importeur Dir aber final Auskunft geben können. Welche Vorteile bieten diese Träger gegenüber den geprüften Modellen?

LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de -Team

Antworten

Reiner Wahl 25. Juni 2022 um 18:57

hallo Marcel,
sie sind leichter, kompakter und handlicher.
Italien, Spanien, Frankreich u.a. EU kein Problem, nur D, A und CH kochen wieder
ihr eigenes Süppchen. Kann man da nicht auf EU Recht pochen?
Gruß
Reiner

Antworten

Marcel 26. Juni 2022 um 15:50

Hallo Reiner,

da bin ich kein Experte, aber soweit mir bekannt ist, ist das Verkehrsrecht noch nicht europäisch angeglichen. Sonst würde es ja auch eine europäische Position zum Geschwindigkeitslimit auf Autobahnen geben… was (noch?) nicht in allen Länder unterstützt wird. 😉
Das zeichnet aber das Bild, denke ich, schlimmer als es ist. Auf der technischen Seite gibt es ja viele europäische Normen und Standards die überall Gültigkeit haben.

LG,
Marcel

Antworten

HS 18. Juli 2021 um 10:45

Warum ist eine Fahrradhülle (Abdeckhaube) für Träger die auf der Anhängerkupplung befestigt sind nicht erlaubt?
Vielen Dank!

Antworten

Marcel 20. Juli 2021 um 21:37

Hallo,

wie kommst Du darauf, dass Schutzhüllen auf dem Fahrradträger generell nicht erlaubt wäre? – Viele Schutzhüllen sind vom Hersteller aufgrund der starken Luftverwirbelungen nicht dafür vorgesehen auf einem Fahrradträger verwendet zu werden, da sie nicht stabil genug sind. Aber von einem Verbot ist mir derzeit nichts bekannt.

Liebe Grüße
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

C. Albrecht 16. Juli 2021 um 14:43

Anmerkung, für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge gilt, dass das Nummernschild abgenommen und an den Fahrradträger montiert werden muss. Aktuell sind in der Schweiz nur 1 Nummernschildpaar erlaubt, ein drittes Nummernschild kann nicht bezogen werden. Dies sollte sich im Herbst 2021 ev. ändern.

Antworten

Marcel 20. Juli 2021 um 21:32

Hallo,

danke für deine Ergänzung. Immer schön einen Insider unter den Blogleser zu haben 🙂

Liebe Grüße und viel Spaß auf dem Blog beim Lesen
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

Martin Müller 13. Juli 2021 um 17:06

Darf ein Fahrradträger (in meinem Fall 105 cm breit) auch an der AHK eines 220 cm breiten Wohnmobils montiert werden?

Antworten

Marcel 20. Juli 2021 um 21:05

Hallo,

ja, dem steht nichts entgegen aus rechtlicher Sicht in meinen Augen. Auch technisch gibt es hier keine Gründe, warum das nicht gehen sollte.

Einen kleinen Hinweis habe ich aber noch: Die Regenschutzhüllen für Fahrradheckträger von Wohnmobilen sind oft nicht vom Hersteller freigegeben für die Benutzung auf der AHK.

Viel Spaß dabei,
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

Roland Doepper 9. Juli 2021 um 09:53

Hallo zusammen,

ich besitze einen Thule 913 Stahlträger… also der ältere stabile 😉
Auf dem Aufkleber steht 45kg belastbar…. ist dies als Hinweis des Herstellers zu sehen, oder Pflicht und somit mit Bußgeld belegt, wenn die Räder etwas schwerer sind? Stützlast ist 75kg und beladen mit 2 Ebikes ohne Akkus sitz der Träger auch bombenfest!

Grüße aus Mülheim
Roland

Antworten

Marcel 20. Juli 2021 um 21:21

Hallo Roland,

ich würde persönlich nicht über das vom Hersteller freigegebene und genehmigte Gewicht gehen. Die technische Auslegung der Halterung ist hier auch bei der üblichen Verkehrsbelastungen, also Bremsen, Ausweichen und Kurvenfahrten noch sicher und getestet. Es treten hohe Kräfte am Kupplungskopf während diesen Situationen auf und Du kannst daher nicht direkt von der statischen Belastbarkeit aussagekräftige Rückschlüsse auf die Belastung während der Fahrt ziehen.

Letzten Endes ist es aber immer deine Entscheidung, ob Du den Fahrradträger überlädst. Allerdings bist Du im Falle eines Unfalls (verlorene Ladung/Fahrräder, etc.) vermutlich schnell im Bereich der Fahrlässigkeit würde ich mal vermuten (ohne jetzt ein Jurastudium hinter mir zu haben …)

Liebe Grüße
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

Die besten Dreierträger für die Anhängerkupplung – Mein Fahrradträger 16. Mai 2021 um 22:54

[…] für ein drittes Nummernschild. Für Fahrten ins Ausland können auch im europäischen Raum noch rechtliche Zusatzbedingungen erforderlich werden. So ist zum Beispiel in Italien und Spanien eine Zusatzkennzeichnung für […]

Antworten

Welcher Regenschutz ist auf dem Fahrradträger geeignet? – Mein Fahrradträger 21. Januar 2021 um 23:03

[…] Deutschland fällt der Fahrradträger rein rechtlich unter Ladung und muss somit im Wesentlichen die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten, […]

Antworten

Wilhelm Rodi 12. Januar 2021 um 18:23

Darf ich 2 E-Bike auf dem Heckfahrradträger bei Fahrt im Regen mit einer Schutzhülle einpacken, bzw. wie
schnell darf ich dann fahren?
Wer kann diese Frage beantworten, oder an wen kann ich mich wenden um auf der sicheren Seite zu sein.
Für Informationen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antworten

Marcel 21. Januar 2021 um 21:16

Hallo,

über Ihre Frage freue ich mich besonders, da diese Woche auf youtube unser Regencover Video online gegangen ist. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, bei Regen seine Fahrräder mit einem Regencover zu schützen. Uns ist keine gesonderte Regel bekannt, die Schutzhüllen für Fahrradträger regulieren. Es gelten daher die normalen Grundsätze, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden dürfen. Die Fahrradabdeckung muss also sicher sitzen und darf nicht wegwehen oder die Sicht für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer einschränken. Weitere Hinweise finden Sie die nächsten Tage in unserem neuen Artikel zu diesem Thema.

Besonders bei böigen Winden oder starken Seitenwinden können Regenhüllen aber durch die erhöhte Angriffsfläche für den Wind sicherheitskritische Auswirkungen haben, sodass Sie bei diesen Witterungsverhältnissen den Einsatz sorgfältig abwägen und Ihre Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anpassen sollten.

LG,
Marcel von mein-fahrradträger.de

Antworten

Walter Becher 15. November 2020 um 08:34

guten Tag,

ich habe an meinem Fahrzeug 46er Kennzeichen angebracht. Muß ich dann am Kupplungsträger auch ein 46er Schild anbringen, oder kann ich auch ein 52er Schild am Träger verwenden?

Antworten

Marcel 15. November 2020 um 14:03

Hallo,

das Schild auf dem Fahrzeug und auf dem Fahrradträger muss eine identische Kennzeichennummer haben, für die Abmaße gibt es keine Regelung, dass die Abmaße identisch sein müssen. Die Maße der Kennzeichen sind nur für die Maximalmaße normiert. Bei Fahrradträgern für die AHK sind mir auch nur einzeilige Kfz-Schilder bekannt und manche Fahrzeuge haben ja zum Beispiel auch zweizeilige Nummernschilder (z.B. Geländewagen „Jeeps“).

Daher denke ich, dass Du Dir da keine Sorgen machen musst.

Gute Fahrt und LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

Jürgen Geier 20. Oktober 2020 um 15:31

Guten Tag,
ich habe einen Fahrradträger der Fa. Eufab (Type: Bike Three Charge: 200804) erworben, allerdings hat der Vorbesitzer nicht keine ABE für den Träger. die Fa. Eufab (Fa. EAL) hat auch keine Unterlagen darüber. Darf ich den Fahrradträger trotzdem nutzen oder gibt es bei der Überprüfung dder Polzei Schwierigkeiten?
Vielen Dank im Voraus

Antworten

Marcel 25. Oktober 2020 um 21:14

Hallo,

Der Eufab Bike Three-Fahrradträger ist mit einer europäischen Betriebserlaubnis ausgestattet. Der Hersteller bewirbt das aktuelle Produkt mit EG-BE (rückwirkend für das Jahr 2008 kann ich das leider nicht feststellen). Inhaltlich sollte es somit nicht zu Problemen bei einer Kontrolle kommen. Im Idealfall wäre aber auch auf dem Fahrradträger eine E-Kennzeichnung zu sehen. Vermutlich in der Nähe des oder auf dem Typenschild.

LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team

Antworten

Keine Anhängerkupplung am Auto? So findest du die passende – Mein Fahrradträger 18. Oktober 2020 um 23:04

[…] dem Kauf einige Aspekte zu vergleichen, um das bestmögliche Produkt erwerben zu können. Besonders rechtliche Hinweise in Bezug auf Fahrradträger sollten erfragt […]

Antworten

Alexander Dahm 4. Juli 2020 um 17:37

Kann ich das Kennzeichen vom Auto verwenden? Also kein drittes Kennzeichen sondern nur am Fahrradträger montieren?

Antworten

Marcel 5. Juli 2020 um 11:35

Hallo Alexander,

das ist in Deutschland unserer Kenntnis nach prinzipiell auch möglich. Falls Du den Fahrradträger auf der AHK nur gelegentlich nutzt, kann das somit eine kostengünstige Variante sein. Du darfst es aber halt nie vergessen, sonst kann ein Bußgeld fällig werden. Die meisten Anwender entscheiden sich daher in Deutschland aus Komfortgründen für ein fest angebrachtes Drittkennzeichen, dass teils für unter 30 € zu haben ist, was im Vergleich zum Anschaffungspreis des Kupplungsträgers nicht viel ist.

Im Ausland gelten teilweise wie im Artikel beschrieben andere Anforderungen an das Nummernschild und auch eine Warntafel ist teils erforderlich.

LG,
Marcel vom mein-fahrradträger.de – Team.

Antworten

Brauchen Fahrradträger für die AHK eine ABE? – Mein Fahrradträger 26. April 2020 um 11:50

[…] nicht um diese rechtliche Randbedingung sorgen muss. Somit wird bestätigt, dass alle relevanten Vorschriften und Regelungen für den Betrieb eines Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung beachtet […]

Antworten

Westfalia BC 60 ( Modell 2018 ) im Test – Fahrradträger Anhängerkupplung Test 1. Dezember 2019 um 14:21

[…] Der Träger sollte nicht breiter sein als der Wagen, an dem er angebracht ist! In der Schweiz ist das strafbar (zur Rechtslage) […]

Antworten

Thomas Bartling 3. Oktober 2019 um 14:08

Hallo, meine Frage ist wie folgt, darf ich den Fahrradträger montiert lassen auch wen ich kein Fahrrad transportiere LG Thomas

Antworten

Marcel 19. April 2020 um 16:31

Hallo,

das ist eine gute Frage, die auch in Internetforen immer wieder heiß diskutiert wird. Die kurze Antwort ist, dass es generelle erlaubt ist einen leeren Fahrradträger an der AHK zu lassen. Wir haben dem Thema unseren neusten Blogartikel gewidmet, um die verschiedenen Aspekte zu beleuchten.

LG,
Marcel von mein-fahrradträger.de

Antworten

Ida 1. August 2019 um 08:44

Hallo,
benötigt man für einen Fahrradträger der an der AHK angebracht wird eine ABE ?

Antworten

Marcel 26. April 2020 um 11:57

Hallo,

sorry für die verzögerte Antwort.

Die meisten Kupplungsträger haben bereits eine europäische Betriebserlaubnis, also ist zusätzliche Zulassung von Kundenseite nicht notwendig. Wir haben das in unserem neusten Blogartikel noch genauer dargestellt.

Danke für deine Frage,
Marcel von mein-fahrradtäger.de

Antworten

Erika 20. April 2021 um 09:06

Darf ich meinen Fahrradträger auch dran lassen wenn ich kein Rad transportiere

Antworten

Marcel 25. April 2021 um 13:27

Hallo,

ja, das darfst Du. Wir haben das auch in unserem folgenden Artikel etwas ausführlicher erläutert.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter,
Marcel vom mein-fahrradträger-team

Antworten

Charlotte 18. Juni 2019 um 11:07

Hallöchen,
ich habe ein sehr kleines Auto und habe überlegt, mir für den Urlaub einen Fahrradträger zu kaufen und dort statt Fahrrädern eine Alu-Kiste zu montieren, damit ich mehr Stauraum habe. Ich habe schon länger geforscht aber die Geister scheinen sich zu scheiden: darf ich nach deutschem Recht eine Kiste statt Fahrrädern auf meinem Fahrradträger anbringen? Wir wollen Urlaub in Frankreich machen, deswegen sollte es im besten fall dort auch erlaubt sein?
Danke im Voraus!
Charlotte

Antworten

Marcel 7. Juli 2019 um 21:30

Hallo,

von fast allen namhaften Herstellern gibt es für die individuellen Fahrradträger angepasste Transportboxen. Mit diesen Boxen können Sie den verfügbaren Platz deutlich steigern. Normalerweise sind diese Boxen wasserdicht und gegebenenfalls sogar abschließbar, sodass sie die optimale Lösung für ihr Problem wären.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von my-fahrradtraeger.de

Antworten

Wolfgang Blank 3. Mai 2019 um 23:10

Wie weit dürfen Fahrräder auf dem an der Anhängerkupplung befestigten Fahrradträger über die Fahrzeugbreite hinaus ragen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß W.Blank

Antworten

Marcel 31. Mai 2019 um 14:23

Hallo,

Die Gesamtbreite des Fahrzeugs darf laut Straßenverkehrsordnung 2,55 m nicht übersteigen (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php). Auf der Webseite des ADAC wird weiterhin angegeben, dass das Fahrrad nicht weiter als 40 cm auf einer Seite über das Fahrzeug hinaus ragen soll (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/fahrrad-ebike-pedelec/kauf-ausruestung/fahrrad-transport/), dafür kenne ich aber keine Herleitung.

Die Regeln anderer Staaten können abweichen.

Gute Fahrt,
Marcel

Antworten

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Hubert Rotzler 13. März 2019 um 12:14

muss ich an meinem Fahrradträger, der auf der Anhängerkupplung sitzt und mit Nummernschild und Beleuchtung versehen ist, zusätzlich noch das Quadratische
rot weiß gestreifte Schild am Träger anbringen,wenn ich damit nach Italien fahren will?

Antworten

Marcel 13. März 2019 um 17:49

Hallo Herr Rotzler,

Genau. Die Reglungen dazu sind in den europäischen Ländern leider nicht einheitlich. So müssen in Italien (und Spanien) alle Gegenstände, die das Fahrzeug länger als das im Fahrzeugschein eingetragene Maß machen, mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Mehr Informationen zu diesem Thema, finden sie zum Beipiel hier.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Urlaub!

Antworten

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[…] Wichtige Punkte spielen hierbei die Beleuchtung sowie die Stromzufuhr für diese. Ist der Träger also korrekt an der Anhängerkupplung montiert, so muss dafür gesorgt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer von weitem sehen können, dass ein Auto in Reichweite unterwegs ist. Dies bedeutet, dass entweder die normale Beleuchtung des Autos nicht verdeckt sein darf, oder eben eine ausreichende Beleuchtung über den Fahrradträger erfolgen muss. Ansonsten drohen hohe Strafen. […]

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Ziss 23. April 2020 um 00:09

muss die Beleuchtung des Trägers genauso breit sein wie die des Autos? Oder dürfen die Lichter eingerückt sein?

Antworten

Marcel 26. April 2020 um 10:45

Hallo,

danke für deine interessante Frage auf unserer Seite. Die kurze Antwort darauf ist, dass die Beleuchtung leicht eingerückt sein darf. Genau reguliert ist das für die Reflektoren: Diese „Katzenaugen“ dürfen höchstens 150 mm von der maximalen Fahrzeugbreite eingerückt sein. Die Leuchten sollen nur soweit getrennt sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Eine sehr detaillierte Beschreibung haben wir auf bussgeld-info.de gefunden.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter,
Marcel von mein-fahrradträger.de

Antworten

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